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Stethoskop
Therapie von Vulvakrebs
Bei Vulvakrebs, vor allem im fortgeschrittenen Stadium, wird in der Regel ein operativer Eingriff durchgeführt.
Vulvakrebs

Therapie von Vulvakrebs

Die Therapie von Vulvakrebs richtet sich nach dem Stadium des Tumors, der Ausbreitung und dem Alter der Betroffenen. Die erste Wahl ist die operative Behandlung, bei der das betroffene Gewebe entfernt wird. Strahlen- und Chemotherapie werden in den meisten Fällen nur begleitend angewendet. Ist Vulvakrebs bereits im Spätstadium, kann es passieren, dass eine Heilung nicht mehr möglich ist. Dann besteht die Therapie aus der bestmöglichen Schmerzbehandlung. Es kann aber auch dann notwendig werden zu operieren und vielleicht nur Teile des Tumors zu entfernen. Die Prognose ist stark abhängig vom Stadium der Erkrankung.

Therapie mittels Laseroperation

Laseroperationen schonen das umliegende Gewebe, sind weniger schmerzhaft und ermöglichen ein sehr genaues Arbeiten. Die Patientinnen können häufig auch ambulant behandelt werden. Ein weiterer Vorteil liegt in der Wundheilung, die keine Narben oder Verhärtung entstehen lässt, was für die Patientin angenehmer ist. Allerdings wird die Laseroperation meist im Frühstadium angewendet. Ist Vulvakrebs bereits weiter fortgeschritten, wird in der Regel mit anderen operativen Methoden behandelt. Außerdem ist die Betreuung nicht mehr ambulant möglich, da die Therapie umfangreicher wird und meist mit einem längeren Klinikaufenthalt verbunden ist.

Die VulvaKarzinom-SHG e. V. hat Tipps zur Pflege nach einer Laseroperation zusammengestellt.

Vulvektomie als Therapie von Vulvakrebs

Bei der Vulvektomie unterscheidet man zwischen einer Teil- und einer radikalen Vulvektomie. Die Teilvulvektomie wird häufig angewendet, wenn Vulvakrebs noch im Frühstadium erkannt wird. Hierbei wird nur der Bereich der Vulva abgetragen, der durch den Tumor betroffen ist. Voraussetzung ist aber, dass der Tumor kleiner als ein Zentimeter und weniger als ein Millimeter in die Haut eingedrungen ist. Zur Sicherheit werden zusätzlich zu dem befallenen Gewebe noch mindestens zehn Millimeter Gewebe um den Tumor entfernt, damit nach Möglichkeit keine Reste des Tumors zurückbleiben. Trotzdem besteht bei einer Teilvulvektomie die Gefahr, dass der Vulvakrebs erneut auftritt, sollten doch Reste im Gewebe verblieben sein.

Die radikale Vulvektomie umfasst die Entfernung der gesamten Vulva. Dies kann notwendig werden, wenn Vulvakrebs bereits fortgeschritten ist, sich Tumoren ausgebreitet oder vergrößert haben. Neben der Vulva werden auch das darunter liegende Fettgewebe und die Lymphknoten im angrenzenden Leistenbereich entfernt. Auch die radikale Vulvektomie birgt Risiken, insbesondere bei der Wundheilung, die bei der Hälfte der Betroffenen nicht einwandfrei verläuft. Außerdem kann es zu Empfindungsstörungen und Harnwegsinfekten kommen. Die psychische Belastung für die Patientin ist bei einer radikalen Vulvektomie ebenfalls enorm.

Strahlentherapie bei Vulvakrebs

Die Strahlentherapie (mit oder ohne Chemotherapie) wird meist begleitend zu operativen Maßnahmen eingesetzt. Der Tumor wird dabei von außen bestrahlt, sodass er in seinem Wachstum gestoppt oder sogar wieder verkleinert wird. Dies kann vor einer Operation dazu eingesetzt werden, den Tumor für die Operation zu verkleinern, sodass bessere Ergebnisse erzielt werden können und nicht so viel Gewebe entnommen werden muss. Auch postoperativ kann die Strahlentherapie eingesetzt werden. Dies wird allerdings nur dann empfohlen, wenn bei der Operation der Abstand zwischen Tumor und entnommenem Gewebe drei Millimeter oder weniger betrug.

Zu Schwierigkeiten kann es bei der Therapie von Vulvakrebs mit der Strahlentherapie dadurch kommen, dass der zu bestrahlende Bereich nah an Organen liegt, die durch die Strahlung beschädigt werden können. Beispielsweise ist der Enddarm durch seine Nähe zur Vulva besonders gefährdet. Darüber hinaus sind bei einer Strahlentherapie auch Nebenwirkungen möglich, wie Übelkeit, Durchfall oder Blutungen. Diese Nebenwirkungen können die Therapie begleiten, sie können aber auch erst Wochen oder sogar Monate später auftreten.

Chemotherapie als ergänzende Maßnahme

Die Chemotherapie eignet sich nicht direkt für die Behandlung von Vulvakrebs, sie kann aber ebenfalls ergänzend gegen Metastasen eingesetzt werden. Durch die Einnahme von zellwachstumshemmenden Medikamenten, den sogenannten Zytostatika, können die schnell wachsenden Krebszellen abgetötet werden. Aber auch andere, gesunde Zellen, die rasch wachsen, sind von dieser Wirkung betroffen, daher kann es zu Nebenwirkungen wie Haarausfall und Übelkeit kommen. Auch das Immunsystem wird durch die Chemotherapie geschwächt.

Sentinel-Lymphknoten

Sentinel-Lymphknoten sind die sogenannten Wächterlymphknoten, also die Lymphknoten, die am nächsten am Tumor liegen und zuerst von einer Verbreitung der Krebszellen betroffen wären. Sind die Sentinel-Lymphknoten frei von Tumoren, kann davon ausgegangen werden, dass die weiteren Lymphknotenstationen ebenfalls nicht betroffen sind. Dadurch kann eine umfassende Lymphonodektomie (Lymphknotenentfernung) unter Umständen vermieden werden. Um das festzustellen, werden die Wächterlymphknoten vor der eigentlichen Operation auf Krebszellen untersucht. Um nur die Wächterlymphknoten entfernen zu müssen, darf es noch nicht zu einer Verbreitung der Krebszellen oder Beteiligung der Lymphknoten gekommen sein.

Sind die Tumoren bereits sichtbar oder haben sich Metastasen auf die Lymphknoten ausgebreitet, müssen meist mehrere Lymphknoten entfernt werden, um den Körper vor der weiteren Verbreitung der Krebszellen zu schützen. Das betrifft bei Vulvakrebs in der Regel die Lymphknoten der Leisten- und Beckengegend.

Nachsorge bei Vulvakrebs

Auch die Nachsorge gehört zur Therapie von Vulvakrebs. Sie besteht im Wesentlichen aus der regelmäßigen frauenärztlichen Kontrolluntersuchung. In den ersten drei Jahren nach der Behandlung findet diese vierteljährlich, in den darauf folgenden zwei Jahren halbjährlich und im Anschluss einmal jährlich statt. Fallen dabei verdächtige Veränderungen auf, werden Zellproben entnommen (Biopsie). Sollten Patientinnen zwischen zwei Terminen selbst Veränderungen bemerken oder Beschwerden entwickeln, sollte dem nachgegangen und der behandelnde Arzt aufgesucht werden.

Miriam Schaum